Bitte achten Sie bei der Antragstellung auf Folgendes:

anerkannte Gemeinnützigkeit

Ein aktueller Freistellungsbescheid (nicht älter als 5 Jahre) ist für den Erhalt eine Spende zwingend erforderlich.

Vollständigkeit und Richtigkeit

Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn die angegebenen Daten vollständig und richtig sind.

Beantragung 3 Monate vor dem Bedarf

Die Prüfung und Bearbeitung eines Antrages kann einige Zeit dauern. Aufgrund der Vielzahl an Vorgängen werden diese ein Mal im Quartal gesammelt bearbeitet. Demzufolge empfehlen wir Ihnen Spenden mindestens 3 Monate vor dem Bedarf zu beantragen.


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