Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt auf das von Ihnen angegebene Anlagekonto überweist. Sie als Arbeitnehmer können die Anlageform in der Regel frei wählen. Das kann zum Beispiel ein Sparvertrag in Investmentfonds, ein Bausparvertrag oder eine betriebliche Altersvorsorge sein. Auch eine Kombination verschiedener Sparpläne ist möglich.
Falls Ihr Arbeitgeber nicht den Höchstbetrag von monatlich 40,00 Euro zahlt, können Sie die Zahlung selbst aufstocken. Das lohnt sich dann ganz besonders für Sie, wenn Sie unter den Einkommensgrenzen¹ liegen. Denn dann erhalten Sie die staatlichen Zulagen von bis zu 20 Prozent pro Jahr. Ihr Arbeitgeber überweist die Sparbeitrage dann direkt mit Ihrer Lohn- oder Gehaltszahlung auf Ihren Sparvertag, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
Die Vorteile im Überblick:
Von der Arbeitnehmersparzulage profitieren
Vom Staat gibt es, wenn das zu versteuernde Einkommen eine festgelegte Grenze nicht übersteigt, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die Zulagen betragen je nach Anlageform, bis zu 80,00 Euro bzw. bis zu 43,00 Euro pro Jahr.
Geldanlage | Einkommensgrenze¹ | Jährliche Förderungshöhe |
Fondssparplan | 40.000 Euro (Single) 80.000 Euro (Ehepaar) | Max. 80 Euro/Person |
Bausparvertrag | 40.000 Euro (Single) 80.000 Euro (Ehepaar) | Max. 43 Euro/Person |
¹ Hinweis: Ihr Bruttoeinkommen kann deutlich über der sogenannten Einkommensgrenze liegen. Relevant für die Förderung von VL ist lediglich Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Höhe dieses Einkommens entnehmen Sie Ihrem Steuerbescheid. Sind Sie nur beschränkt steuerpflichtig, gelten die Einkommensgrenzen für Sie nicht.
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