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Services

Wir sind am liebsten persönlich für Sie da. Zusätzlich finden Sie hier eine Vielzahl von Services, die Sie schnell und bequem online erledigen können. 

Überblick

Da ist mehr für Sie drin

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt auf das von Ihnen angegebene Anlagekonto überweist. Sie als Arbeitnehmer können die Anlageform in der Regel frei wählen. Das kann zum Beispiel ein Sparvertrag in Investmentfonds, ein Bausparvertrag oder eine betriebliche Altersvorsorge sein. Auch eine Kombination verschiedener Sparpläne ist möglich. 

Falls Ihr Arbeitgeber nicht den Höchstbetrag von monatlich 40,00 Euro zahlt, können Sie die Zahlung selbst aufstocken. Das lohnt sich dann ganz besonders für Sie, wenn Sie unter den Einkommensgrenzen¹ liegen. Denn dann erhalten Sie die staatlichen Zulagen von bis zu 20 Prozent pro Jahr. Ihr Arbeitgeber überweist die Sparbeitrage dann direkt mit Ihrer Lohn- oder Gehaltszahlung auf Ihren Sparvertag, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Die Vorteile im Überblick:

  • Zuschüsse direkt vom Arbeitgeber
    Sie haben die Chance, bis zu 480,00 Euro jährlich vom Arbeitgeber geschenkt zu bekommen.
  • Der Staat belohnt das Sparen mit Zulagen
    Sie können von staatlichen Zulagen bis zu 20 Prozent profitieren.
  • Flexible Anlagemöglichkeiten
    Sie können zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen.
Ihr nächster Schritt

In einem Beratungsgespräch beraten wir Sie gerne zur passenden Anlage.

Von der Arbeitnehmersparzulage profitieren

Vom Staat gibt es, wenn das zu versteuernde Einkommen eine festgelegte Grenze nicht übersteigt, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die Zulagen betragen je nach Anlageform, bis zu 80,00 Euro bzw. bis zu 43,00 Euro pro Jahr.

Geldanlage Einkommensgrenze¹ Jährliche Förderungshöhe
Fondssparplan 40.000 Euro (Single) 80.000 Euro (Ehepaar) Max. 80 Euro/Person
Bausparvertrag 40.000 Euro (Single) 80.000 Euro (Ehepaar) Max. 43 Euro/Person

¹ Hinweis: Ihr Bruttoeinkommen kann deutlich über der sogenannten Einkommensgrenze liegen. Relevant für die Förderung von VL ist lediglich Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Höhe dieses Einkommens entnehmen Sie Ihrem Steuerbescheid. Sind Sie nur beschränkt steuerpflichtig, gelten die Einkommensgrenzen für Sie nicht.

Fondssparen mit VL

Nutzen Sie die Chancen der inter­nationalen Kapital­märkte.

Bausparen mit VL

Bilden Sie eine Basis für Ihre eigenen vier Wände. Wer vom Eigenheim träumt, kann außerdem die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen

Betriebliche Alters­versorgung mit VL

Mit monatlichen Beiträgen aus Ihrem Brutto­gehalt bequem eine Zusatz-Rente ansparen.

Ihr nächster Schritt

In einem Beratungsgespräch beraten wir Sie gerne zur passenden Anlage.

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